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GERMANY 

Zollvorschriften (bei Umzügen aus Nicht-EU-Mitgliedsstaaten)

Gebrauchter Hausrat und Privatbesitz können zollfrei nach Deutschland eingeführt werden, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die Gegenstände sind schon seit mindestens sechs Monaten gebraucht worden und im Besitz des Eigentümers gewesen.
  • Der Eigentümer ist länger als ein Jahr außerhalb Deutschlands ansässig gewesen.
  • Der Eigentümer beabsichtigt, mindestens ein Jahr in Deutschland zu bleiben.
  • Der Wert der Sendung entspricht der finanziellen Lage des Eigentümers.
  • Die Gegenstände sind nicht verkäuflich.

Erforderliche Papiere für die Zollabfertigung (bei Umzügen aus Nicht-EU-Mitgliedsstaaten)

  • Eine deutschsprachige Inventarliste der einzuführenden Gegenstände.
  • Die polizeiliche Anmeldebescheinigung im Original (erhältlich bei der Polizeiwache Ihres künftigen Wohnorts).
  • Zollformular 0350 (wird von unserem Partner in Deutschland zur Verfügung gestellt).
  • Eine Fotokopie der ersten fünf Seiten Ihres Reisepasses.
  • Ein Schreiben von Ihrem Arbeitgeber, in dem bestätigt wird, dass Sie mindestens ein Jahr außerhalb Deutschlands ansässig waren.
  • Eine Zollanmeldung, in der Sie erklären, dass alle zollfrei eingeführten Gegenstände für Ihren persönlichen Gebrauch in Deutschland bestimmt sind und mindestens sechs Monate von Ihnen gebraucht worden sind, bzw. in der Sie alle Ausnahmen hiervon auflisten. In derselben Erklärung ist außerdem zu bestätigen, dass die Sendung keine Schusswaffen, keinen Alkohol, keine Tabakprodukte und keine sonstigen zollpflichtigen Artikel enthält, bzw. die eingeführten Mengen und der entsprechende Zoll sind anzugeben.

Aufenthaltserlaubnis

Staatsangehörige der EU und ihre Familienmitglieder müssen beim örtlichen Ausländeramt eine Aufenthaltserlaubnis einholen. Die Erlaubnis sollte direkt bei Aufnahme der Beschäftigung, spätestens jedoch drei Monate nach Ihrer Ankunft in Deutschland beantragt werden. Wenn am Ende der Dreimonatsfrist noch keine Beschäftigung aufgenommen wurde, wird die Aufenthaltserlaubnis nicht erteilt.

Anmeldung bei den örtlichen Meldebehörden

Sie müssen sich innerhalb von sieben Tagen nach Ihrer Ankunft in Deutschland bei der örtlichen Behörde (Einwohnermeldeamt) anmelden. Dies ist selbst dann erforderlich, wenn Sie in einem Hotel wohnen. Sobald Sie in eine Wohnung umziehen, müssen Sie dies wiederum der Behörde melden. Darüber hinaus ist auch der Auszug aus einer Wohnung meldepflichtig.

Steuerkarte

Alle Beschäftigten in Deutschland benötigen eine Steuerkarte. Sie bekommen diese bei Ihrem örtlichen Finanzamt.

Beachten Sie bitte: Die Bestimmungen unterliegen ständigen Änderungen. Halten Sie deshalb bitte kurz vor der Einfuhr Rücksprache mit Premium Relocations .