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Zollvorschriften (bei Umzügen aus Nicht-EU-Mitgliedsstaaten) Gebrauchter Hausrat und Privatbesitz können zollfrei nach Deutschland eingeführt werden, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Erforderliche Papiere für die Zollabfertigung (bei Umzügen aus Nicht-EU-Mitgliedsstaaten)
Aufenthaltserlaubnis Staatsangehörige der EU und ihre Familienmitglieder müssen beim örtlichen Ausländeramt eine Aufenthaltserlaubnis einholen. Die Erlaubnis sollte direkt bei Aufnahme der Beschäftigung, spätestens jedoch drei Monate nach Ihrer Ankunft in Deutschland beantragt werden. Wenn am Ende der Dreimonatsfrist noch keine Beschäftigung aufgenommen wurde, wird die Aufenthaltserlaubnis nicht erteilt. Anmeldung bei den örtlichen Meldebehörden Sie müssen sich innerhalb von sieben Tagen nach Ihrer Ankunft in Deutschland bei der örtlichen Behörde (Einwohnermeldeamt) anmelden. Dies ist selbst dann erforderlich, wenn Sie in einem Hotel wohnen. Sobald Sie in eine Wohnung umziehen, müssen Sie dies wiederum der Behörde melden. Darüber hinaus ist auch der Auszug aus einer Wohnung meldepflichtig. Steuerkarte Alle Beschäftigten in Deutschland benötigen eine Steuerkarte. Sie bekommen diese bei Ihrem örtlichen Finanzamt. Beachten Sie bitte: Die Bestimmungen unterliegen ständigen Änderungen. Halten Sie deshalb bitte kurz vor der Einfuhr Rücksprache mit Premium Relocations .
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